15.02.2019 14:27:52
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Ich werde keine Bewertung abgehen, da ich nie für die Agentur gearbeitet habe. Ich möchte nur denen einen Tipp geben, die bei Krankheit eine Vertragstrafe zahlen sollen.
Zunächst die Frage habt ihr auf Gewerbeschein oder im Anstellungsverhältnis gearbeitet?
Wenn ihr angestellte(Minijob/kurzfristig/Werkstudent) wart, holt euch im Krankheitsfall ein Attest. Ihr habt dann sogar Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wenn ihr auf Gewerbeschein gearbeitet hat, erruiert ob es sich tatsächlich um eine selbstständige Tätigkeit gehandelt hat oder ob ihr Scheinselbständig wart. Bei zweiterem sprecht die Agentur darauf an, dass ihr sie beim Zoll und der Deutschen Rentenversicherung meldet.
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